Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1. Leistungen
Die 4Dnet.work GmbH (im Folgenden „4Dnet.work“, „Agentur“ bzw. „wir“, „uns“ genannt) bietet Beratungs- und Werbeagenturleistungen für auftraggebende Geschäftskundinnen und -kunden aller Branchen sowie für private Endkundinnen und -kunden an.
Falls erforderlich, vermittelt das 4Dnet.work Dienstleistungen externer Anbietender, nach Absprache mit den Auftraggebenden.
2. Erstkontakt
Die Erstbesprechung mit neuen Kundinnen und Kunden ist in der Regel kostenfrei, sofern 180 Minuten inkl. An- & Abfahrt nicht überschritten werden.
In Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung können kostenlose Erstbesprechungen auch länger als 180 Minuten dauern.
Erstbesprechungen werden durch die Repräsentanten der 4Dnet.work GmbH persönlich, telefonisch oder digital angeboten.
3. Angebote
Vor einer möglichen Zusammenarbeit wird durch das 4Dnet.work ein schriftliches Angebot erstellt, das Art und Umfang der gewünschten Leistung, Bedingungen und für die Auftraggebenden entstehende Kosten regelt.
Sofern das Angebot durch ein Datum oder eine Anzahl an Tagen ab Angebotsdatum befristet sein sollte, erlischt das Angebot nach Ablauf der Gültigkeitsdauer automatisch.
Sollte keine Gültigkeitsdauer vermerkt worden sein, erlischt das Angebot spätestens vier Wochen nach dem Angebotsdatum.
Nach Annahme des Angebots durch die Auftraggebenden wird ein für beide Vertragsparteien verbindlicher Vertrag geschlossen.
Sofern im Zuge von Auftragsrealisationen Zusatzleistungen oder weitere Kosten entstehen, so werden diese mit den Auftraggebenden besprochen, abgestimmt und erst nach deren Zusage (Freigabe) realisiert und gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
Externe Leistungen, welche zur Realisation eines Auftrags erforderlich sind (z. B. Webhosting, Fotos, Lizenzrechte, digitale Zusatzleistungen, o. ä.), werden durch die 4Dnet.work GmbH oder deren Partnerunternehmen angeboten und erst nach Zustimmung und Zusage der Kostenübernahme durch die Auftraggebenden beauftragt.
Die durch das 4Dnet.work erstellten Angebote, Vorleistungen, Werke, Anschauungsmaterialien, Leistungsproben, Entwürfe, Layouts sowie der entstandene Schriftverkehr zwischen dem 4Dnet.work und den Kundinnen und Kunden sind gemäß gesetzlicher Vorgaben und zur Wahrung der Vertraulichkeit für Dritte unzugänglich aufzubewahren und dürfen, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, durch die Auftraggebenden nicht verwendet oder weitergegeben werden.
Werden Angebote, Preise, Vorleistungen, Werke, Anschauungsmaterialien, Leistungsproben, Layouts, Entwürfe, Ideen oder Konzepte, ohne Zustimmung der 4Dnet.work GmbH, durch die Auftraggebenden an Dritte weitergegeben, genutzt, veröffentlicht oder zur Einholung etwaiger Alternativangebote verwendet, behält sich das 4Dnet.work die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
4. Auftragserteilung/Zahlungsbedingungen
Die Vergabe von Aufträgen an das 4Dnet.work wird seitens der Kundinnen und Kunden schriftlich bestätigt. Alternativ gilt ein Auftrag als erteilt, wenn die Anzahlungs- oder Gesamtrechnung durch die Auftraggebenden beglichen wurde.
Mit der Unterschrift oder der schriftlichen Zusage auf digitalem oder analogem Weg bestätigen die Auftraggebenden zudem, dass sie innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung eine Anzahlung oder die vollständige Zahlung des vereinbarten Gesamtbetrags leisten werden. Die Höhe der Anzahlung liegt je nach Projekt zwischen 35 und 50 Prozent.
Aufträge mit einem Kostenvolumen unter 500 € können auch ohne vorheriges schriftliches Angebot telefonisch oder per E-Mail erteilt werden. Aufträge, welche telefonisch oder per E-Mail erteilt werden, werden als rechtsverbindlich betrachtet und ausgeführt. Mit dem erteilten Auftrag wird gemeinsam ein Zeitrahmen zur Realisation festgelegt.
Falls nicht anders angegeben oder vereinbart, wird eine Abschlussrechnung der 4Dnet.work GmbH auf Basis der schriftlichen Angebote nach Fertigstellung und Veröffentlichung/Übergabe der Arbeiten erstellt. Das Zahlungsziel zum Ausgleich beträgt 7 Tage. 4Dnet.work bietet zudem die Möglichkeit einer Ratenzahlung der Abschlussrechnung an. Diese Option sowie die Konditionen werden vor Auftragsvergabe schriftlich vereinbart.
5. Revisionschleifen
Bei der Erstellung von Design- und Marketingleistungen sind zwei Revisionsschleifen kostenfrei. Alle weiteren Revisionen werden nach Aufwand berechnet.
Für Softwareprojekte gilt diese Regelung nur für kleine Änderungen mit einem Zeitaufwand von unter 30 Minuten.
Bei Änderungswünschen, die vorab nicht abgestimmt wurden und nicht Teil des ursprünglichen Auftragsumfangs waren, werden die gewünschten Anpassungen erst nach Erstellung einer Kostenschätzung bzw. eines Angebots und nach Zustimmung der Auftraggebenden kostenpflichtig umgesetzt.
6. Mitwirkung der Auftraggebenden
Die Kundinnen und Kunden unterstützen die 4Dnet.work GmbH sowie ihre Dienstleisterinnen und Dienstleister bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Die Mitwirkung umfasst insbesondere rechtzeitige und klare Instruktion und Informationen sowie die Zurverfügungstellung von vorliegenden Grafiken, Gestaltungselementen oder anderen benötigten Daten.
Kosten, die den Auftraggebenden durch die Einbeziehung von Dritten entstehen, werden von ihnen allein getragen.
Entsteht dem 4Dnet.work durch fehlende oder mangelhafte Mitwirkung der Auftraggebenden Mehraufwand, wird dieser den Kundinnen und Kunden, nach vorheriger Absprache, in Rechnung gestellt.
Bei der Übermittlung von Werken von Dritten oder anderen Rechteinhabenden, z. B. Fotos, Texten und Designs einer anderen Agentur, gehen wir davon aus, dass die Auftraggebenden die zur Nutzung benötigten Rechte besitzen und weitergeben und die Werke bearbeitet werden dürfen. In diesem Zusammenhang lehnt 4Dnet.work jede Haftung für Rechtsverletzungen ab.
7. Kündigung, Reduktion und vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit
Wird ein vereinbarter Auftrag durch die Kundinnen und Kunden gekündigt oder reduziert, bzw. beenden die Auftraggebenden die Zusammenarbeit vorzeitig, treten folgende Bestimmungen in Kraft:
- Bereits erbrachte und begonnene Leistungen werden in Rechnung gestellt.
- Die 4Dnet.work GmbH und ihre Dienstleisterinnen und Dienstleister können bei Annullierung, Reduktion und vorzeitiger Beendigung einen Schadenersatz geltend machen.
- Die Kosten für extern bestellte oder eingeholte Leistungen müssen vollumfänglich übernommen werden. Die Auftraggebenden haften gegenüber Dritten direkt.
- Bereits geleistete Zahlungen der Kundinnen und Kunden werden nicht rückerstattet.
8. Rücktrittsrecht
Werden Arbeiten der 4Dnet.work GmbH nach Ablauf der Mahnfrist nicht bezahlt, sind wir berechtigt, sämtliche offerierten Kosten umgehend zu fakturieren.
Dies trifft auch dann zu, wenn Akontozahlungen nicht geleistet wurden.
Schließen die Auftraggebenden einen Nachlassvertrag ab, beantragen sie Gläubigerschutz oder wird über sie Konkurs eröffnet, ist das 4Dnet.work zum umgehenden Rücktritt aus der Geschäftsbeziehung berechtigt.
9. Signier- & Kennzeichnungsrecht
Das 4Dnet.work darf entwickelte Designs & Kommunikationsmittel (Digital & Print) angemessen kennzeichnen sowie für Eigenwerbung und Teilnahme an Preisverleihungen und Ausstellungen verwenden.
Einschränkende Bestimmungen auf Wunsch der Kundinnen und Kunden müssen vertraglich festgehalten werden.
10. Eigentums-, Urheber- und Lizenzrechte
Das Urheberrecht an allen durch das 4Dnet.work entwickelten Leistungen liegt bei den erarbeitenden, durch die 4Dnet.work GmbH beauftragten Mitwirkenden. Diese räumen der 4Dnet.work GmbH ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken ein.
Ohne ausdrückliche Zustimmung durch das 4Dnet.work dürfen keine Änderungen an den Werken durch die Auftraggebenden oder Dritte vorgenommen werden.
Das geistige Eigentum der Werke wird geschützt durch das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte. 4Dnet.work kann den Auftraggebenden auf deren Wunsch freiwillig Rechte übertragen. Es wird im Einzelfall ein angemessener Kostenbetrag vereinbart.
11. Nutzungsrechte
Die Nutzung der erarbeiteten Werke geistiger und physischer Art steht den Kundinnen und Kunden ausschließlich im Rahmen des Auftrags vereinbarten Verwendungsarten zu.
Werden den Auftraggebenden Unterlagen jeglicher Art ausgeliefert, dürfen diese ausschließlich im Rahmen des Auftrags verwendet werden. Soweit keine andere schriftliche Abmachung erfolgt, beschränkt sich die Nutzung auf die Erstverwendung für das vereinbarte Medium.
Folgenutzungen sowie Nutzungen für andere Zwecke, Medien, Produkte, Dienstleistungen oder Märkte sind zusätzlich zum Honorar für die Erstnutzung zu entschädigen.
Die 4Dnet.work GmbH kann den Kundinnen und Kunden für Folgenutzungen sowie Nutzungen für andere Zwecke auf Wunsch Lizenzvereinbarungen anbieten. Für unabgestimmte Nutzungen ohne Einwilligung der 4Dnet.work GmbH sind die Auftraggebenden schadensersatzpflichtig.
Die formulierten Bestimmungen zu den Nutzungsrechten umfassen auch die Rechte an präsentierten Entwürfen, Designs und Vorschlägen oder Teilen dieser.
12. Drittleistungen
In der Regel berechnet 4Dnet.work Leistungen von Drittpersonen, Produzierenden und Liefernden an ihre Kundinnen und Kunden weiter und übernimmt Handling & Qualitätskontrolle.
Für die auf Wunsch der Auftraggebenden beauftragten Dritten übernimmt das 4Dnet.work weder Sach- noch Rechtsgewähr. Die 4Dnet.work GmbH haftet in keiner Weise für die von Dritten eingebrachten Leistungen, insbesondere bei Kostenüberschreitungen und Ausführungsmängeln.
13. Aufbewahrung
Das 4Dnet.work archiviert abgeschlossene und entschädigte Werke für den Zeitraum von 12 Monaten nach Auftragsabschluss digital. Ohne anderslautende Vereinbarung ist die 4Dnet.work GmbH nach Ablauf von 12 Monaten von der Aufbewahrung befreit.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Die 4Dnet.work GmbH hat ihren Sitz an folgender Adresse:
Dreischeibenhaus
40211 Düsseldorf
Deutschland
14. Vertraulichkeit
4Dnet.work verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Angelegenheiten der Kundinnen und Kunden vertraulich zu behandeln.
15. Haftung
4Dnet.work haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 4Dnet.work nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
16. Änderungen der AGB
4Dnet.work behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Kundinnen und Kunden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Widersprechen die Auftraggebenden der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Im Fall eines Widerspruches wird die Zusammenarbeit nach Abschluss der offenen Aufträge beendet. Serviceverträge wie Wartungsverträge werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet und Serviceleistungen nach diesem eingestellt.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand: 10. Juli 2024